Glossar

Aktivierungsrichtlinie

Im Rahmen baulicher Maßnahmen am Anlagevermögen Straßen, Wege, Plätze ist zu entscheiden, ob diese aktivierungsfähige bzw. -pflichtige Herstellungskosten darstellen oder als laufender Erhaltungsaufwand zu behandeln sind. Diese Fragestellung ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die erstmalige Herstellung der verkehrlichen Infrastruktur weitgehend abgeschlossen ist, zunehmend relevant. Die Entscheidung investiv / konsumtiv hat auch unmittelbare Auswirkungen auf die kommunalen Bilanzen. Es ist daher besonders wichtig, dass die Unterscheidungskriterien investiv / konsumtiv eindeutig geregelt und festgelegt sind und beachtet werden, da ansonsten keine Stetigkeit in den Bilanzen vorhanden ist. Die Unterscheidungskriterien werden in so genannten Aktivierungsrichtlinien festgeschrieben. weitere Infos...

 

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