Glossar

Anlagevermögen

Durch das Neue Kommunale Finanzmanagement NKF (Doppik) besteht die gesetzliche Verpflichtung, das kommunale Anlagevermögen zu erfassen und monetär zu bewerten. Das Anlagevermögen einer Kommune besteht aus den Vermögensgegenständen, die rechtlich bzw. wirtschaftlich der Kommune zuzuordnen sind.

 

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