Kommunale Doppik
Von der Kameralistik zur Doppik. Die Umstellung der Gemeindehaushaltsrechte in den einzelnen Bundesländern von der herkömmlichen Kameralistik zur Doppik erfordert die Erfassung und monetäre Bewertung des gesamten Infrastrukturvermögens einer Kommune.
Die erfassten Daten bilden eine dauerhafte Grundlage für eine wirtschaftliche Nutzung der Anlagen. Egal ob Verkehrswege, Leitungsnetze, Ingenieurbauwerke, Grünflächen - wir erfassen, bewerten und beraten.


