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Sicherheit und Gesundheit. Entscheidend für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Bau ist, dass bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen angestellt und berücksichtigt werden müssen.
Sicherheit und Gesundheit. Entscheidend für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Bau ist, dass bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen angestellt und berücksichtigt werden müssen.
Entscheidend für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Bau ist, dass bereits während der Planung grundlegende sicherheitstechnische Vorüberlegungen angestellt und beim Bauablauf, insbesondere aber bei der Ausschreibung von Bauleistungen, berücksichtigt werden müssen. Zu diesem Zweck kann der Bauherr einen geeigneten Koordinator bestellen und die ihm nach § 4 der Baustellenverordnung obliegenden Bauherrenpflichten übertragen. Unsere erfahrenen Fachkräfte für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination übernehmen alle erforderlichen Leistungen für den Bauherrn.