Gefahr erkannt - Gefahr gebannt.
Vom Umgang mit besonderen Stoffen.

Es sind diese besonderen Stoffe, die ganz besondere Maßnahmen erfordern. Sie können leicht entflammbar oder explosiv sein und eine potenzielle Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Treib- und Schmierstoffe, Lösungs- und Reinigungsmittel, Lacke und Chemikalien zählen unter anderem zu den Gefahrstoffen, die einen sensiblen Umgang mit hoher Expertise erfordern. Nicht nur beim Transport, sondern auch bei der Lagerung dürfen keine Fehler gemacht werden. Für den Bauherrn, Fäth Immobilien aus Aschaffenburg, plant Bockermann Fritze plan4buildING auf einer Grundstücksgröße von ca. 82.800 Quadratmetern den Neubau eines Logistikzentrums im Gewerbepark Fliegerhorst II im hessischen Erlensee. Das geplante Logistikzentrum wird durch die DHL Freight GmbH, Teil der Deutsche Post DHL Group und weltweit führender Logistikdienstleister mit rund 570.000 Mitarbeitenden, angemietet und betrieben. Ein Projekt mit außerordentlichen Anforderungen, das jetzt kurz vor Baubeginn steht.

Foto: © DHL Freight


Neben einer Crossdock-Halle ohne Innenstützen und lichter Hallenbreite von ca. 48 Metern entsteht auf dem Grundstück auf rund 10.000 m² eine Storage-Halle, die als Gefahrstoff-Lager genutzt wird. „Die Halle gliedert sich in drei Hauptbereiche“, erklärt Architekt Matthias Kruse. „Der Hauptbereich 1, aufgeteilt in die Abschnitte 1 bis 3 mit einer Fläche von je ca. 2.300 m², ist für die nicht ganz so gefährlichen Stoffe vorgesehen, die in einem Störfall mit Wasser aus Sprinkler-Anlagen gelöscht werden können.

Anders sieht es im Hauptbereich 2 aus, aufgeteilt in die Abschnitte 4 bis 6 mit je ca. 450 m². Hier haben wir es mit Gefahrstoffen zu tun, die in einem Brandfall mit CO2 eingedämmt werden müssen.“ Dabei kommt eine CO2-Löschanlage zum Einsatz. Im Falle eines Vorfalls wird Alarm ausgelöst und alle Mitarbeitenden, die sich in diesem Bereich befinden, haben 30 Sekunden Zeit, einen gesicherten Bereich aufzusuchen.

Dann werden die Türen automatisch verriegelt und die betreffenden Hallenabschnitte 4 bis 6 mit dem Löschgas geflutet. Das CO2 entzieht dem Feuer den Sauerstoff und erstickt die Flammen. „Die Fluchtwege müssen kurz gehalten werden“, betont Matthias Kruse, „damit im Alarmfall alle Leute den Bereich schnell verlassen und über eine Tür nach draußen oder in einen gesicherten Bereich flüchten können. Die Hallen untereinander sind durch spezielle Brandwände und Brandschutztüren gesichert, damit das Feuer nicht in andere Bereiche der Halle übergreifen kann.“ Zum Teil wurde die Hallenhöhe von ca. 10 Meter lichtes Maß auf ca. 6 Meter in den Bereichen abgesenkt, in denen die als sehr gefährlich eingestuften Stoffe lagern, um das Volumen zu verringern, falls im Notfall tatsächlich die CO2-Löschanlage zum Einsatz kommen muss.“ Außerdem wird in der Storage-Halle noch der 3. Hauptbereich vor den einzelnen Lagerabschnitten für die Kommissionierung eingerichtet, in dem die Touren für die Lkw zusammengestellt, gepackt und nach draußen in die Fahrzeuge verladen werden.

Komplexes Verfahren.

Welcher Gefahrstoff in welcher Menge wo und wie gelagert werden darf, regelt die Klassifizierung gemäß dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz – kurz BImSchG. In der Langform ist es das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen.

Das Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermeiden und vermindern. Allein diese Skizze des Anspruchs lässt erkennen, dass die Planung eines Logistikzentrums im BImSch-Verfahren eine hochkomplexe Angelegenheit ist, die viel Erfahrung in puncto Genehmigungsrecht und Bautechnik in der Logistik erfordert. „Aufgrund der Projektgröße und der zwei getrennten Hallen, Crossdock- und Storage-Halle, müssen zwei Bauanträge gestellt werden. Einmal auf Bundesebene, wenn es um das Immissionsschutzgesetz geht, und ein 'normaler' Bauantrag, der Ländersache ist. Das klingt eigentlich nach zwei Ansprechpartnern, aber in der Praxis sind noch sehr viele Fachabteilungen, wie Bauamt, Städteplanung, Umweltamt, in diesen Prozess involviert“, berichtet der Architekt.

Alle Eventualitäten berücksichtigen.

Nicht nur Feuer kann die sichere Lagerung von Gefahrstoffen bedrohen. Auch für den Fall, dass ein Regal zusammenbricht oder ein Gabelstapler das sensible Gut rammt, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Damit auslaufende Flüssigkeiten nicht ins Grundwasser gelangen, muss der Fussboden nach unten, also unter der Sohle, anhand der jeweiligen Wassergefährdungsklasse mit einer entsprechend starken Folie abgedichtet werden, so dass sich eine „Badewanne“ ausbildet. „Auslaufende Stoffe dürfen maximal den Beton, nicht aber das Grundwasser erreichen“, macht Matthias Kruse mit diesem Vergleich deutlich.

Ein weiteres großes Thema ist die Medien- und Löschwasserrückhaltung. Kommt bei einem Störfall in den Hallen 1 bis 3 Löschwasser zum Einsatz, so muss dieses, weil es sich unter Umständen mit dem toxischen Gefahrgut vermischt hat, in dem jeweiligen Hallenabschnitt verbleiben. Dazu müssen von Anfang an ein ausreichendes Gefälle und ein Volumen von mindestens 300 Kubikmetern zu dem zurückzuhaltenden Medienvolumen eingeplant werden. Gummidichtungen unter den Türen müssen resistent gegenüber den Stoffen sein, damit sie nicht porös werden. Die seitlichen Abdichtungen werden hochgezogen, so dass die „Badewanne“ fortgesetzt wird. Muss ein Brand mit CO2 gelöscht werden, wie es für die Hallen 4 bis 6 vorgesehen ist, sorgen technische Lüftungsanlagen dafür, dass das Löschgas wieder abgesaugt werden kann. Für die Fassaden bedeutet das, dass eine hohe Dichtigkeit gegeben sein muss, damit der Außenbereich nicht zur Gefahrenzone für Menschen wird. Für Beleuchtung und Beheizung müssen ebenfalls Lösungen gefunden werden, damit beim Einschalten der sprichwörtliche Funke eben nicht überspringt.

Idealfläche gefunden.

Bauland für die Logistikbranche ist ein knappes Gut. Aber nicht auf jeder freien Fläche darf ein Gefahrgutlager gebaut werden. „Viele Faktoren spielen eine Rolle“, sagt Martin Pollpeter, Geschäftsführer und Gesellschafter bei Bockermann Fritze. „So ist die Anzahl der Anlagen, die einer Genehmigung nach dem BImSchG unterliegen, untereinander örtlich begrenzt. Außerdem wird zwischen verschiedenen Nutzungen unterschieden. Ob es sich bei dem geplanten Vorhaben um ein Gefahrstofflager, einen Mastbetrieb oder ein Kraftwerk handelt, macht einen enormen Unterschied. In schützenswerter Umgebung darf unter Umständen gar nicht oder nur unter Einhaltung von vorgegebenen Abständen gebaut werden. Dann muss im Sinne des Kunden geprüft werden, ob ein Betrieb nach seinem Bedarf und seinen Anforderungen möglich ist oder ob dieser lediglich genehmigungsfähig ist.“
Das Gebiet in Erlensee im Main-Kinzig-Kreis erfüllt die Anforderungen der DHL Freight GmbH in jeglicher Hinsicht.



Verkehrsgünstig an den Autobahnknotenpunkten BAB 66 und 45 gelegen, sind es nur etwa 25 Kilometer bis Frankfurt am Main. Der Standort Erlensee-Langendiebach ist ein ehemaliger Fliegerhorst, der ab 1939 von den Nationalsozialisten unter dem Decknamen „Briefwaage“ genutzt wurde. Im März 1945 wurde er kampflos von amerikanischen Streitkräften eingenommen und bis Anfang 2008 als NATO-Stützpunkt genutzt. Im Juni 1963 war übrigens John F. Kennedy zu Gast. An diese bewegten Zeiten erinnert der denkmalgeschützte Tower des Fliegerhorstes, der von Bockermann Fritze gekonnt in die Planung der Außenanlage des rund 30 Millionen Euro teuren Projekts einbezogen wurde.